Zentral oder dezentral? Zur Organisation der Auftragsvergabe – Teil 1

Titeldaten
  • Werner, Adams
  • VergabeFokus
  • Heft 5/2017
    S.15-19
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Aufsatz

Abstract
Im ersten Teil des Beitrages zeigt der Verfasser Gründe auf, die für die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle in Organisationen – die dem Vergaberecht unterliegen – sprechen. Dabei stellt er insbesondere auf die Bündelung von vergaberechtlichen Fachwissen und von Beschaffungskompetenz für die Einführung der E-Vergabe ab. Im zweiten Teil des Beitrages geht er auf mögliche Aufgaben und Kompetenzen zwischen Fachabteilungen und der zentralen Vergabestelle ein. Hierbei zählt er die Aufgabe im Rahmen der Vorbereitung einer Ausschreibung zur Fachabteilung und die Aufgaben im Rahmen der Durchführung der konkreten Ausschreibung, der Gesamtkoordination sowie der Vertragsgestaltung zur zentralen Vergabestelle, wobei die Fachabteilung die Kontrolle über den eigentlichen Beschaffungsvorgang behalten solle. Insgesamt führe die Zentralisierung von Vergabestellen und die Einführung der E-Vergabe zu einem Abbau von Schnittstellen der Bündelung von Kompetenzen, einer Standardisierung und somit zu einer effizienten und sicheren Durchführung von Vergabeverfahren.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin