Gemeinnützigkeit von Rettungsdiensten und Vergaberecht

Zugleich Anmerkung zu der EuGH-Vorlage des OLG Düsseldorf vom 12.06.2017
Titeldaten
  • Cranshaw, Friedrich
  • npoR - Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen‎
  • Heft 2/2018
    S.55-58
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, Art. 10 h RL 2014/24/EU

EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 12.06.2017, Az.: VII-Verg 34/16

Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit die inländische Praxis, Rettungsdienstleistungen ohne eine (europaweite) Ausschreibung zu vergeben, mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Nach einer Einführung über die Organisation und Ausgestaltung der Leistungserbringung sowie die Wettbewerbslage der inländischen Rettungsdienste setzt sich der Autor ausführlich mit dem EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 12.06.2017 (Az.: VII-Verg 34/16) auseinander. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war die Neuvergabe der Rettungsdienstleistungen der Stadt Solingen ohne europaweites Vergabeverfahren. Das OLG Düsseldorf hat vier Fragen an den EuGH gerichtet. Im Vorabentscheidungsverfahren soll durch den EuGH geklärt werden, ob § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wonach öffentliche Aufträge und Konzessionen zu Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden, nicht dem EU-Vergaberecht unterfallen, mit der Richtlinie 2014/24/EU unvereinbar ist.
Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin