"Planung“ ist nicht gleich Planung

Zur Auslegung des § 5 HOAI
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2018
    S.13-14
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Auslegung des § 5 HOAI. Dabei geht der Verfasser der Frage nach, was unter „Planung“ nach § 5 Abs. 1 HOAI zu verstehen ist. Der Verfasser zeigt auf, dass in der Praxis häufig der Schwerpunkt auf der Betrachtung der Leistungsphasen 1 bis 4 liegt. Diese Einengung gebe die Norm jedoch nicht her. Der Verordnungsgeber spreche vielmehr von der Schwierigkeit des Objekts bzw. der Schwierigkeit des Bauwerks. Durch die Formulierungen „Schwierigkeit des Objekts“ und „Schwierigkeit eines Bauvorhabens“ sei anzunehmen, dass der Verordnungsgeber gerade keine Einengung auf die reinen Planungsphasen (Leistungsphasen 1–4) wollte.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin