Rechtliche Aspekte der Markterkundung

Titeldaten
  • Willenbruch, Klaus
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2018
    S.103-106
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag die Rahmenbedingungen für die Markterkundung. Zunächst stellt er fest, dass die Markterkundung keinen vergaberechtlichen Regelungen und nicht dem vergaberechtlichen Rechtsschutz unterfällt. Lediglich die Reglungen zur cic bilden die zu beachtenden Rahmenbedingungen. Trotz des geringen Regelungsrahmens habe die Markterkundung aber rechtliche Auswirkungen auf das spätere Beschaffungsverfahren, da eine unzulängliche Markterkundung Vergabefehler erzeugen kann. Anschließend betrachtet er Sinn und Zweck der Markterkundung. Der Zweck der Markterkundung bestehe nicht nur im Erkenntnisgewinn des öffentlichen Auftraggebers, sondern im gegenseitigen Austausch zwischen den Marktteilnehmern und dem öffentlichen Auftraggeber. Anschließend versucht er den Zeitpunkt des Endes der Markterkundung und des Beginns des Vergabeverfahrens zu bestimmen. Er stellt fest, dass dies gerade bei komplexen Beschaffungsverfahren nicht allgemein bestimmt werden könne. Die dadurch möglichen Unklarheiten könnten zu Risiken im Vergabeverfahren und zu Missverständnissen auf Bieterseite führen. Zudem zeigt er die Relevanz der Markterkundung für die Wahl der Vergabeverfahrensart auf. Die Markterkundung könne hierbei je nach Ausgestaltung und Dokumentation hilfreich sein, aber auch erst Risiken erzeugen. Abschließend stellt er fest, dass die Neuregelung der Markterkundung in §§ 28 VgV und 20 UVgO auf Grundlage von Art. 40 RL 2014/25/EU deutlicher als die bisherige Regelung in §§ 2 Abs. 4 VOL/A und VOB/A vom haushaltsrechtlichen Verständnis der Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen geprägt sei.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin