Das Gebot der Verfahrenstransparenz und die Angebotswertung nach Schulnoten

Titeldaten
  • Müller-Wrede, Malte
  • VergabeR - Vergaberecht
  • 2018
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Aufsatz

Abstract
Im ersten Teil des Aufsatzes legt der Verfasser unter anderem anhand der „Dimarso-Rechtsprechung“ des EuGH dar, wieso der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, die Bewertungsmethode zu veröffentlichen. Sodann wird im Hauptteil die Entwicklung der sog. Schulnoten-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf anhand der Beschlüsse vom 30.07.2009 (VII-Verg 10/09), 16.12.2015 (VII-Verg 25/15), 02.11.2016 (VII-Verg 25/16) und 08.03.2017 (VII-Verg 39/16) vorgestellt und analysiert. Für jeden Beschluss werden Zuschlagskriterien und Punktesystem der jeweiligen Ausschreibung, sowie die Entscheidung des Senats dargestellt. Den vorläufigen Schlusspunkt setzt das Urteil des BGH vom 04.04.2017 (X ZB 3/17). Aus der bisherigen Rechtsprechung werden abschließend die folgenden Maßstäbe für die Transparenz der Angebotswertung abgeleitet: keine Verpflichtung zur Formulierung konkreter Zielerfüllungsgrade oder zur „Schließung“ des Bewertungssystems, Erfordernis der Festlegung hinreichend bestimmter Zuschlagskriterien sowie der nachvollziehbaren Dokumentation des Wertungsvorgangs.
Dr. Marc Pauka, HFK Rechtsanwälte LLP, Frankfurt am Main