Titeldaten
- Herrmann, Alexander
- VergabeR - Vergaberecht
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Heft 2/2018
S.196-206
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Aufsatz
Abstract
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Zurückversetzung von Vergabeverfahren, einem Gestaltungsmittel zur Wiederholung eines oder mehrerer Abschnitte eines Vergabeverfahrens. Unterschieden werde zwischen der selbst- und der fremdbestimmten Zurückversetzung, je nachdem ob der Auftraggeber zur Zurückversetzung durch äußere Einflüsse motiviert wurde. Durch die Zurückversetzung habe der Auftraggeber die Möglichkeit, Fehler im Vergabeverfahren zu heilen. Die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens bedürfe zum Schutz der Bieterrechte einer gesonderten Rechtfertigung des Auftraggebers. Die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens sei mit einer (Teil-)Aufhebung gleichzusetzen. Daher gelte auch für die Zurückversetzung die Unterscheidung zwischen Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit. Abschließend behandelt der Beitrag die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens. Werde eine Zurückversetzung als unwirksam angegriffen, könne im Nachprüfungsverfahren der Antrag auf Aufhebung der Zurückversetzung gerichtet werden. Ist eine Zurückversetzung wirksam, jedoch rechtswidrig, könne im Nachprüfungsverfahren allenfalls ein diesbezüglicher Feststellungsantrag mit dem Ziel einer Bindungswirkung für einen möglichen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess gestellt werden.
Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)