Ein Einblick in französisches PPP-Recht

Titeldaten
  • Marais, Bertrand du
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2018
    S.39-47
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Aufsatz

Abstract
Der Autor gibt einen umfassenden Einblick in das französische Recht der öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) vor dem Hintergrund der sog. "Big Bang Reform" von 2015. Frankreich hätte eine lange Vergangenheit mit PPP-Verträgen die in das 16. Jahrhundert zurückreiche. Der Autor fasst die Situation bis zur Reform zusammen. Er weist auf das Überreguliert komplexe französische Rechtssystem in diesem Bereich hin, welches vordergründig aus case law der französischen Verwaltungsreichte insbesondere dem Conseil d'Etat bestanden hätte. Dabei wäre die Unterschwellenvergabe lange Zeit den gleichen Regelungen wie die Überschwellenvergabe unterlegen. Insbesondere die Definition des PPP-Vertrages sei nicht gesetzlich normiert gewesen. Seine Einordnung als Öffentlicher Vertrag hing unter anderem davon ab, ob ein öffentlicher Auftraggeber beteiligt war und umfasste dadurch nahezu alle Verträge öffentlicher Einrichtungen. Das französische Recht kannte dem Autor zufolge eine unübersichtliche Vielzahl an Vertragsarten in diesem Sektor. Eine Abgrenzung erfolgte überwiegend über die Frage wer die Haupteinnahmequelle des Betreibers ist. Die Missachtung dieser Vorschriften sei mit strafrechtlichen Konsequenzen geahndet worden, was zu einer weiteren Überregulierung geführt hätte.
Mit der sog. "Big Bang Reform" von 2015-2016 seien nun eine Vielzahl von Regelungen in Kraft getreten, die zum einen das französische Recht europarechtskonform ausgestalten und zum anderen eine deutliche Vereinfachung der Reglungen mit sich führte. In Zukunft sei eine gänzliche Kodifizierung dieses Rechtsbereiches nicht nur angedacht, sondern durch die Umsetzungen bereits vorbereitet. Darüber hinaus beschränke sich das französische Recht nun auf zwei größere Vertragstypen, welche über die Risikoverteilung voneinander abgegrenzt würden. Dies würde das juristische "forum shopping" weniger attraktiv machen und ein flexibles Verhandlungsverfahren etablieren.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin