Wettbewerbsregistergesetz des Bundes - einfacher Ausschluss im Vergabeverfahren?

Titeldaten
  • Pfannkuch, Benjamin
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2018
    S.342-345
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Aufsatz

Abstract
Das neue bundesrechtliche Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)wird vom Autor vor dem Hintergrund der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe in §§ 123, 124 GWB beleuchtet. Mit dem WRegG gäbe es erstmalig eine bundeseinheitliche Abfragestelle für die Bekämpfung von korruptiver und wirtschaftskriminellen Praktiken. Gerade die Konkretisierung der diesbezüglichen Ausschlussgründe mit der RL 2014/24/EU habe nicht zu einer materiellen Rechtsänderung, jedoch zu einer Klarstellung geführt, auf die nun aufgebaut würde. Ziel des WRegG sei eine zentrale Anlaufstelle für die Abfrage von begangenen Wirtschaftsdelikten und eine eventuell erfolgreiche Selbstreinigung zu schaffen gewesen. Der Autor kritisiert, dass im Falle einer erfolgreichen Selbstreinigung die Initiative zur Löschung durch Antrag vom Unternehmen kommen müsse und nicht von Amts wegen erfolgen würde. Alles in Allem sei die Bedeutung des WRegG abhängig davon, wann eine Rechtsverordnung im Sinne des § 10 WRegG in Kraft träte, bis dahin kämen weiterhin die verschiedenen Landesgesetze zur Anwendung.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin