Titeldaten
- Keller, Robert ; Hellstern, Mara
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 6/2018
S.323-327
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Art. 106 Abs. 2 AEUV
Abstract
Die Verfasser untersuchen die Vergabe von Konzessionen im Bereich der Daseinsvorsorge. Nach ihrer
Ansicht müsse stärker zwischen der Ebene des Auswahlverfahrens und der Ebene des Abschlusses und der
Durchführung des Konzessionsvertrages unterschieden werden (wie bei anderen mehrseitigen
Auswahlverfahren). Die Kontrolle der Auswahlentscheidung sollte den Verwaltungsgerichten zugewiesen
werden, weil sie über Erfahrungen mit den zu beachtenden öffentlich-rechtlichen Bindungen verfügten
(z.B. zur Frage, welches Staatsorgan bei Vergabeverfahren für welche Entscheidung zuständig ist). Dies
würde die zügige und rechtseinheitliche Entscheidung fördern und die Zivilgerichte entlasten. Sinnvoll
wäre eine zweistufige Ausgestaltung des Instanzenzuges mit dem Oberverwaltungsgericht als
Eingangsinstanz.
Ansicht müsse stärker zwischen der Ebene des Auswahlverfahrens und der Ebene des Abschlusses und der
Durchführung des Konzessionsvertrages unterschieden werden (wie bei anderen mehrseitigen
Auswahlverfahren). Die Kontrolle der Auswahlentscheidung sollte den Verwaltungsgerichten zugewiesen
werden, weil sie über Erfahrungen mit den zu beachtenden öffentlich-rechtlichen Bindungen verfügten
(z.B. zur Frage, welches Staatsorgan bei Vergabeverfahren für welche Entscheidung zuständig ist). Dies
würde die zügige und rechtseinheitliche Entscheidung fördern und die Zivilgerichte entlasten. Sinnvoll
wäre eine zweistufige Ausgestaltung des Instanzenzuges mit dem Oberverwaltungsgericht als
Eingangsinstanz.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München