Preferential Procurement under Bilateral “Tied Aid” Agreements vs. Non-Discrimination under EU Stabilization and Association Agreements

Titeldaten
  • Muharremi, Robert
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2018
    S.129-137
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Aufsatz

Abstract
Der Autor, Assistant Professor am Rochester Institute of Technology – Kosovo Campus in Prishtina, Kosovo – untersucht in seinem Aufsatz am Beispiel des Kosovo sog. „tied aid“-Verträge und deren Vereinbarkeit mit EU-Recht und Völkerrecht. Zunächst stellt er dar, was „tied aid“-Verträge sind. Dabei handelt es sich um Garantien oder Darlehen eines Geberstaats an einen Empfängerstaat, die an die Bedingung geknüpft sind, Güter und Dienstleistungen bevorzugt von Unternehmen des Geberstaats zu erwerben. Der Autor unterscheidet zwischen formalen und nicht formalen „tied aid“ Verträgen, je nachdem ob die Verpflichtung rechtlich bindend ist. Ferner stellt er die politischen und ökonomischen Hintergründe der Verträge und die Kritik an derartigen Verträgen dar. In einem weiteren Abschnitt untersucht der Autor, inwieweit die „tied aid“-Verträge mit EU-Recht vereinbar sind. Dabei legt er dar, dass diese Verträge einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht darstellen können, da der Geberstaat seine Unternehmen gegenüber Unternehmen aus anderen EU-Staaten bevorzugt. Außerdem stellt er fest, dass diese Verträge wegen der vorgenannten Diskriminierung auch gegen das EU-Vergaberecht verstoßen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um „tied aid“-Verträge zwischen EU-Mitgliedstaaten handelt. Etwas weniger klar ist die Rechtslage, wenn ein „tied aid“-Vertrag zwischen einem EU-Staat und einem Nicht-EU-Staat geschlossen wird und letzterer mit der EU ein „Stabilization and Association Agreement (SAA)“ abgeschlossen hat. Eine Besonderheit des Kosovo besteht darüber hinaus darin, dass fünf Mitgliedstaaten den Kosovo nicht als Staat anerkennen. Der SAA-Vertrag des Kosovo ist daher – im Gegensatz zu den üblichen SAA-Verträgen – nur mit der EU, nicht mit deren weiteren Mitgliedstaaten geschlossen worden. Davon abgesehen beinhaltet der SAA zwischen der EU und dem Kosovo allerdings die üblichen Regelungen eines SAA. Zu diesen Regelungen gehört auch das Diskriminierungsverbot, nach dem Verträge des Kosovo mit der EU oder anderen EU-Staaten für Unternehmen aus der EU das Gleichbehandlungsgebot zu beachten haben. „tied aid“-Verträge des Kosovo mit einzelnen Mitgliedstaaten der EU verstoßen daher gegen die Regelungen des SAA. Im folgenden Abschnitt untersucht der Autor umfassend, wie das Völkerrecht und das EU-Recht mit kollidierenden Vertragsbestimmungen umgehen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Vertragspartei bei kollidierenden Regelungen grundsätzlich eine der Bestimmungen verletzen muss. Soweit die Vertragspartei aber an das vorrangige EU-Recht gebunden ist, verlangt dieses, die diskriminierenden Bestimmungen des „tied aid“-Vertrags unangewendet zu lassen.
Dr. Marc Pauka, HFK Rechtsanwälte LLP, Frankfurt am Main