Die Personalübernahme im Schienenpersonennahverkehr

Anmerkungen zu dem Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 12.12.2017
Titeldaten
  • Reidt, Olaf
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2018
    S.387-392
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 131 Abs. 3 GWB

VK Südbayern Z3-3-194-1-40-08/17

Abstract
Der Beitrag erläutert die Entscheidung der VK Südbayern vom 12.12.2017, Z 3-3-3194-1-40-08/17, zur Anordnung der Personalübernahme im SPNV. Er stimmt der VK Südbayern dahin zu, dass die Vergabestelle von der Anordnung nur atypischen Fällen absehen darf, das Vorliegen eines atypischen Falls von den Nachprüfungsinstanzen vollständig überprüft werden kann und die Vorschrift bieterschützend zu Gunsten des Altanbieters und anderer Bieter ist. Auf die unterschiedlichen Personaleinsatzkonzepte der Bieter könne es aber, anders als die Vergabekammer ausführt, nicht ankommen. § 131 Abs. 3 GWB umfasse vielmehr alle Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers, unabhängig davon, wie der konkrete Bedarf eines neuen Betreibers aussieht.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München