Die VOB/A hat sich überlebt – für eine Vereinheitlichung des untergesetzlichen Regelwerks

Titeldaten
  • Otting, Olaf; Stolz, Bernhard ; Raabe, Marius ; Vetter, Andrea
  • 2018
    S.373-376
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Aufsatz

VOB/A

Abstract
Die Autoren argumentieren in ihrem Beitrag für einen Verzicht auf die VOB/A bei gleichzeitiger Integration ihrer bauauftragsbezogenen Regelungen in die UVgO, die VgV bzw. die VsVgV. Dem Argument, dass die Anwender der VOB/A sich dabei erst umgewöhnen müssten, halten sie entgegen, dass dies durch die umfangreiche Überarbeitung ohnehin erforderlich sei. Der Regelungsinhalt von UVgo und VgV einerseits und VOB/A andererseits sei in vielerlei Hinsicht identisch, da ihnen für Oberschwellenvergaben dieselbe Richtlinie 2014/24/EU zugrunde liege und die Vergabegrundsätze auch im Unterschwellenbereich Anwendung fänden. Durch einen Verzicht auf die VOB/A würden noch bestehende, sachlich nicht gerechtfertigte Unterschiede in den Regelungen des ersten und zweiten Abschnitts ebenso beseitigt wie die darin angelegte Wiederholung von GWB-Regelungen. Die noch bestehenden Regelungsunterschiede zwischen erstem und zweiten Abschnitt der VOB/A seien auch von Praktikern mittlerweile nicht mehr nachzuvollziehen und könnten ebenfalls beseitigt werden. Die Autoren sprechen sich dafür aus, die unverzichtbaren Inhalte der VOB/A in eigenen Abschnitt der VgV bzw. der anderen Regelwerke zu übernehmen. Hierzu gehören ihrer Auffassung nach §§ 4, 7b, 7c, 8a Abs. 1, 9a, 9b, 9c, 9d, 14 und 14a VOB/A, wobei auch die Regelung zur Bekanntgabe des Submissionsergebnisses sinnvoll sei und erhalten bleiben solle.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover