Das Bieterkonsortium im Vergabewettbewerb

Titeldaten
  • Tresselt, Wiland ; Braren, Bendix
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2018
    S.392-398
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 05.04.2017, C-298/15, EuGH, Urteil vom 04.05.2017, C-387/14, EuGH, Urteil vom 14.09.2017, C-223/16

Abstract
Die Autoren analysieren in ihrem Beitrag drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur Einbindung von Bieterkonsortien – Bietergemeinschaft, Eignungsleihe, Nachunternehmerschaft – im Vergabewettbewerb (EuGH, Urteil vom 05.04.2017, C-298/15; EuGH, Urteil vom 04.05.2017, C-387/14; EuGH, Urteil vom 14.09.2017, C-223/16). Zunächst wird ausgeführt, dass ein Bieter bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren nicht alle vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise selbst vorlegen muss, sondern sich eines anderen Unternehmens bedienen kann. Der vom Bieter benannte Dritte wird entweder als Mitglied einer Bietergemeinschaft, als Nachunternehmer für eine bestimmte Teilleistung oder in Form der Eignungsleihe in das Vergabeverfahren eingebunden. Die Autoren setzen sich im Anschluss mit den Urteilen des EuGH auseinander und vertiefen die jeweils angesprochene Thematik. Es wird festgestellt, dass die Urteile Grundaussagen enthalten, die auch nach der Reform zu berücksichtigen sind. Abschließend stellen die Autoren fest, dass gerade bei der Eignungsleihe die das Vergaberecht prägenden Prinzipien des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung bei der Bewertung der Eignung zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen könnten und folglich auch bei der Zulässigkeit der Einbindung Dritter ungleiche Ergebnisse zu befürchten seien. Zusätzlich halten sie fest, dass der EuGH einem generellen Selbstausführungsgebot sowie einer nachträglichen Einbindung Dritter nach Angebotsabgabe klar ablehnend gegenüber steht.
Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin