Titeldaten
- Junker, Florian; Kappel, Jan
- NZWiSt - Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht
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Heft 7/2018
S.274-278
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 298 StGB, § 21 OWiG
Abstract
Der Beitrag erläutert die zeitlichen Grenzen der Verfolgung von Submissionsabsprachen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Verfasser erörtern dafür zunächst das Verhältnis von § 298 StGB zu Kartellordnungswidrigkeiten (§ 81 GWB i.V.m. § 1 GWB). Diese seien nach § 21 OWiG subsidiär. Da die Strafbarkeit bereits mit Abgabe des Angebots eingreift, verblieben für den Anwendungsbereich des Ordnungswidrigkeitenrechts nur die Fälle, in denen es trotz wettbewerbswidriger Absprache nicht zur Angebotsabgabe kommt. Auch für die Verfolgungsverjährung müsse bei dem abstrakten Gefährdungsdelikt des § 298 StGB richtigerweise auf die Angebotsabgabe abgestellt werden. Die 5-jährige Verfolgungsfrist beginne daher mit der Angebotsabgabe, nicht erst mit dem Zuschlag oder der Erteilung der Schlussrechnung.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München