Grenzüberschreitendes Interesse bei Unterschwellenvergaben

Titeldaten
  • Stein, Roland; Rummel, Leonard von
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2018
    S.589-592
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Aufsatz

Abstract
In ihrem Beitrag analysieren die Autoren die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH zum grenzüberschreitenden Interesse, das gegeben sein muss, um eine Anwendbarkeit von Unionsprimärrecht im Unterschwellenbereich zu begründen.
Sie skizzieren einen Wandeln von einer negativen Abgrenzung, sofern ein solches Interesse nicht auszuschließen sei, zu einem engeren Begriff, der ein eindeutigen Nachweis des grenzüberschreitenden Interesses am konkreten Auftrag erfordern würde.
Auftragswert, Auftragsvolumen und Leistungsort seien die zu berücksichtigenden Indizien. Eine zwischenzeitliche Aufweichung der Anforderungen an den Begriff wurde vom EuGH zwischenzeitlich aufgegeben.
Aus den neueren Entscheidungen des EuGH ergeben sich erhöhte Anforderungen an den Auftraggeber und das vorlegende Gericht: Im Rahmen einer ex-ante Prognose sei der einzelne Auftraggeber in der Pflicht zu prüfen, ob ein Unternehmen aus einem anderen Mitgliedstaat Interesse an dem Auftrag haben könnte und dies sei nunmehr positiv zu belegen sowie umfassend zu dokumentieren.

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin