Die Rekommunalisierung ist mit einem Nachprüfungsantrag kaum zu stoppen
Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
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Heft 5/2018
S.19-23
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
RL 2014/24/EU
VK Sachsen-Anhalt Beschluss v. 16.12.2016, 1 VK LSA 25/16, VK Sachsen-Anhalt Beschluss vom 13.12.2017, 1 VK LSA 27/17, OLG Naumburg Beschluss vom 17.3.2017, 7 Verg 8/16, EuGH, Urt. v. 3.5.2018, Rs. C-376/16 P, OLG Koblenz, Beschluss v. 14.3.2018, Verg 4/17
Abstract
Der Autor berichtet anhand eines praktischen Beispiels über ein Rekommunalisierungsprojekt im Bereich Abwasser. Dies soll einen typischen Fall veranschaulichen, bei dem ein Privatunternehmen die Rückholung von Teilen der Daseinsvorsorge in die kommunale Hand letztlich nicht verhindern kann. Der Autor erklärt, dass dies selbst dann nicht möglich sei, wenn das Vorgehen der Gemeinde rechtswidrig war. Die Vergabekammer Sachsen-Anhalt und des OLG Naumburg stuften das Vorgehen der Gemeinde nämlich als unzulässige de-facto-Vergabe ein. Der Autor stellt die Entscheidungsgründe knapp dar und geht auf Folgeprobleme der Unwirksamkeit der Verträge ein. Zudem zeigt er auf, dass sich trotz Obsiegens in dem Rechtsstreit faktisch die Situation des Privatunternehmens nicht verbessert habe. Weder eine Verhinderung der Rekommunalisierung, noch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen seien möglich, so der Autor. Schließlich wird die Parallele zu einem vergleichbaren Fall vor dem OLG Koblenz gezogen.
Elias Könsgen, kbk Rechtsanwälte, Hannover