Titeldaten
- Frenz, Walter
- GewArch - Gewerbe Archiv
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Heft 5/2018
S.184-185
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Aufsatz
Abstract
Der Verfasser erläutert in seinem Beitrag die Anwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) und arbeitet Problemstellungen heraus. Einleitend stellt er die Struktur und die Anwendungstechnik der EEE dar. Dabei kritisiert er die Zweistufigkeit der Prüfung der Erklärung und der späteren Anforderung der Nachweise als ineffizient. Er arbeitet heraus, dass entgegen der Position der EU-Kommission - nach dem Normtext - die Anwendbarkeit für den öffentlichen Auftraggeber nicht verpflichtend sei. Im Unterschwellenbereich sei zudem der Auftraggeber nicht verpflichtet sie anzuerkennen, wenn diese vom Bieter verwendet wird. In seiner abschließenden Bewertung kritisiert er die in Teil V des Standardformulars der EEE vorgesehene Möglichkeit, dass die Wirtschaftsteilnehmer die Angabe machen können, wie sie die vorgegebenen nichtdiskriminierenden Auswahlkriterien erfüllen und ob sie dazu verlangte Nachweise vorzulegen vermögen. Damit aber müsste der Auftraggeber auf der Basis dieser Angaben auf das Vorliegen von Auswahlkriterien rückschließen und könnte dies nur durch die spätere Anforderung von Nachweisen widerlegen, sodass er erst im Bieterverfahren von einer allzu raschen Einschätzung abweichen könnte. Der Verfasser rät im Ergebnis von der Anwendung der EEE ab.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin