Das Wettbewerbsregister – eine erste Betrachtung

Titeldaten
  • Diederichs, Martin
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2018
    S.623-628
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 123 GWB

Abstract
Zunächst gibt der Verfasser einen Überblick über das Wettbewerbsregistergesetz. Dann untersucht er einzelne Fragestellungen. Er stellt fest, dass die Eintragungsmöglichkeiten des Wettbewerbsregisters von Straf- oder Bußgeldtatbeständen nicht deckungsgleich mit den Ausschlussgründen nach § 123 GWB sind, sondern darüber hinausgehen. Solche Eintragungen könnten daher im Rahmen der „schweren Verfehlung“ gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB relevant werden. Zudem stellt er fest, dass die öffentlichen Auftraggeber selbstverständlich auch Sachverhalte berücksichtigen können, die nicht eingetragen sind. Auf der anderen Seite seien sie aber auch daran gebunden, die Eintragungen zwingend zu berücksichtigen. Anschließend geht der Autor der Frage nach, wie sich ein Betroffener gegen falsche oder unvollständige Eintragungen zur Wehr setzen kann. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob dies auch im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens möglich ist, oder ob zuvor die Rechtsmittel des WRegG genutzt werden müssen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Rechtsschutzgarantie des Vergaberechts auch eine Überprüfung im Vergabeverfahren zulässt, auch wenn kein Rechtsmittel nach dem WRegG genutzt worden ist. Sodann geht er den Fragen nach, wann eine Straftat unternehmensbezogen ist und wie die Auskunftserteilung in der Praxis umgesetzt werden soll, da Auskunftsberechtigte alle „öffentlichen Auftraggeber sind. In seinem abschließenden Fazit lobt er die klare Struktur des Gesetzes, weist jedoch auch auf die ungeklärten Fragen und den wohl sehr hohen Ausführungsaufwand beim Bundeskartellamt hin.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin