Sie haben Post! – Formerfordernisse beim elektronischen Angebotseingang

Titeldaten
  • Jentzsch, Laura
  • Vergabe News
  • Heft 12/2018
    S.170-173
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Aufsatz

Abstract
Die Verfasserin untersucht die Regelungen zum elektronischen Angebotseingang. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Einreichung eines Angebotes mittels einer unverschlüsselten E-Mail zwingend zum Ausschluss führen müsste. Aufgrund der Verletzung der erforderlichen Datensicherheit komme es auch nicht darauf an, ob sich eine fehlende Verschlüsselung dergestalt niedergeschlagen hat, dass es zur Möglichkeit einer Beeinflussung anderer Angebote gekommen ist. E-Mail-Programme dürften deshalb bei Vergabevorgängen jenseits der Bewerber- und Bieterkommunikation überwiegend ungeeignet sein. Bei Aufträgen unter 25.000,– € (§ 38 UvGO) sei nach dem Auslegungsergebnis der Verfasserin bei Nutzung elektronsicher Kommunikationsmittel immer noch eine „hinreichende“ Verschlüsselung sicherzustellen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin