Titeldaten
- Mulert, Gerrit
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
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Heft 12/2018
S.657-662
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 305 BGB, § 307 BGB
OLG Celle NZBau 2018, 314
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der AGB-Inhaltskontrolle von Vertragsunterlagen speziell in Sektorenausschreibungen. Die Verfasser wenden sich gegen eine weite Handhabung der AGB-Kontrolle. „Vorformuliert" sei eine Vertragsbestimmung nur, wenn sie vom Auftraggeber mindestens in drei Ausschreibungen verwendet wurde oder verwendet werden soll (einzelne Lose zählten dabei nicht) und sie zudem als unverhandelbar qualifiziert wird. Da sich der Auftraggeber an den Bieterwettbewerb wendet, seien die Anforderungen an eine „unangemessene Benachteiligung" hoch anzusetzen. Eine vergaberechtlich zumutbare und kalkulierbare Klausel sei auch angemessen. Wurde der AGB-Rechtsverstoß nicht gerügt und im Nachprüfungsverfahren angegriffen, obwohl dies möglich gewesen wäre, sei der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, nach Vertragsschluss mit dem Einwand der AGB-Widrigkeit präkludiert (unter Verweis auf OLG Celle, Urteil vom 18.01.2018 - 11 U 121/17 (NZBau 2018, 314)).
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München