Die Vergabe von Stellflächen nach dem Carsharinggesetz

Titeldaten
  • Schröder, Holger
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 21/2018
    S.1604-1609
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 5 CsgG

Abstract
In seinem Beitrag beleuchtet der Autor den Anwendungsbereich des neuen Carsharinggesetzes (CsgG) in Bezug auf das in § 5 CsgG vorgesehene Auswahlverfahren zur Vergabe von Stellflächen. Nach einem kurzen Überblick über die Intentionen des CsgG und den Regelungsgehalt des § 5 CsgG wird umfassend eruiert, ob auf Ausschreibungsverfahren die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG oder die im GWB-Vergaberecht und in der KonzVgV umgesetzte Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU Anwendung findet. In seiner Analyse der Rechtsregime kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass das Konzessionsvergaberecht – bis auf wenige Sondersituationen – im Rahmen des CsgG grundsätzlich keine Anwendung findet. Für eine Zuteilung der Carsharingstellflächen gelten insoweit allein die in § 5 CsgG vorgezeichneten Maßgaben an ein Auswahlverfahren. Die gesetzlichen Vorgaben zur Durchführung des Auswahlverfahrens in § 5 Abs. 2 bis 7 CsgG werden schließlich im Detail erläutert. Hierbei werden die Bekanntmachungspflichten, Fristanforderungen, die Festlegung von Eignungskriterien, Zuverlässigkeitsgesichtspunkte, das Auswahlprozedere, Dokumentationsanforderungen sowie die Informationspflichten gegenüber den unterlegenen Bietern und deren Rechtsschutzmöglichkeiten dargestellt. Dies alles mündet in ein Resümee, in welchem der Autor seine Ergebnisse noch einmal prägnant zusammenfasst.
Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main