Titeldaten
- Fritz, Aline
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
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Heft 12/2018
S.735-737
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
EuGH, Urteil vom 21.12.2017, Rs. C-178/16, EuGH, Urteil vom 24.10.2018, Rs. C-124/17
Abstract
Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit dem Urteil des EuGH vom 21.12.2017 (Rs. C-178/16) sowie in einem Hinweis mit der Entscheidung des EuGH vom 24.10.2018 (Rs. C-124/17). Die beiden Entscheidungen ranken sich um den Ausschluss von Bietern wegen früherem Fehlverhalten und der Möglichkeiten der Selbstreinigung. Die Autorin stellt den Sachverhalt und den Kern der ersten Entscheidung des EuGH dar. Die Entscheidung erging zu einer italienischen Regelung und noch zur alten Vergabekoordinierungsrichtlinie. Die Autorin leitet hieraus Folgen für die vergaberechtlichen Regelungen in Deutschland ab. So stellt sie in einem ersten Schritt die vergleichbaren deutschen Regelungen dar und ordnet dann die Entscheidung entsprechend ein. Hierbei betont sie nochmals, dass der EuGH den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung insbesondere der fakultativen Ausschlussgründe einen sehr weitgehenden Ermessensspielraum einräumt und diesen bei seiner Entscheidung nochmals bestätigt hat. In diesem Zusammenhang geht sie auch auf die Selbstreinigungsregelungen ein und hierbei insbesondere auf die deutsche Regelung, nach welcher die Zusammenarbeit nicht nur mit den Ermittlungsbehörden, sondern auch mit den öffentlichen Auftraggebern gefordert wird. Insofern verweist sie auf die aktuelle Entscheidung des EuGH vom 24.10.2018, wonach sich die Entscheidung des Gesetzgebers, auch eine Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber zu fordern, im Rahmen des zulässigen Ermessens hält.
Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf