GWB, VgV SektVO, KonzVgV
Titeldaten
- Dobmann, Volker
- 2. Aufl.,
-
Nomos
Baden Baden, 2018
S.221
- ISBN 978-3-8487-4387-2
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch
Abstract
Aus der Monatsinfo 3/2018: Nur etwa ein Jahr liegt zwischen den beiden ersten Auflagen dieses neuen Grundrisses zum Vergaberecht, nachdem die 1. Auflage Juni 2016 aufgrund der umfassenden Vergaberechtsreform 2016 überarbeitet und durch die 2. Auflage September 2017 ersetzt werden musste. Aber auch die nachfolgenden Neuerungen des Vergaberechts, z.B. die Unterschwellenvergabeordnung, konnten so rasch in die 2. Auflage übernommen werden. Die Neuauflage umfasst jetzt 221 Druckseiten in dreizehn Teilen. Am Anfang des Bands steht einführend eine zusammenfassende Darstellung des neuen Vergaberechts, seiner Struktur und der wesentlichen Merkmale im Oberschwellenbereich. Die wesentlichen Grundsätze und Definitionen des Vergaberechts, vor allem die Neuerungen im Zuge der ökologischen, sozialen und innovativen Beschaffung, besonders auch im Lichte der fortschreitenden Digitalisierung werden im nächsten Teil vorgestellt. Den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des neuen Vergaberechts einschließlich der Schwellenwerte, die Ausnahmen von der Anwendung, die sozialen und besonderen Dienstleistungen sind der Gegenstand der folgenden Abschnitte des Grundrisses. Mit den verschiedenen Vergabearten einschließlich den zentralen Beschaffungsstellen / Einkaufsgemeinschaften setzt sich der Verfasser anschließend auseinander und schildert in den nächsten Kapiteln des Grundrisses den regelmäßigen Ablauf des Vergabeverfahrens von der Vorbereitung über die Durchführung bis zu Abwicklung des Verfahrens einschließlich der Regelungen für die Auftragsausführung. Die beiden folgenden Teile behandeln Sonderregelungen des Vergaberechts; dazu gehören Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungswettbewerbe und Aufträge über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr. Das Nachprüfungsverfahren, seine Zulässigkeit und das Verfahren, Monitoring und Statistikpflichten und das bereits genannte, noch nicht in allen Bundesländern anstelle der VOL/A, 1. Abschnitt verbindlich eingeführte neue Vergaberecht im Unterschwellenbereich (UVgO) im Teil 13 bilden den Abschluss des Bands.