Titeldaten
- Bulla, Simon
- VergabeR - Vergaberecht
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Heft 1/2019
S.8-25
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Aufsatz
Abstract
Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Ober- und Unterschwellenbereich. Einleitend geht er auf die Schätzung des Auftragswerts ein und beleuchtet die deutsche Sonderregelung bei der Addition nicht gleichartiger Planungsleistungen einschließlich der Rechtsprechung des EuGH und des OLG München. Als Besonderheiten verweis er auf das 20%-Kontingent und die Abgrenzung zu sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen. Im Anschluss widmet er sich der Wahl des Vergabeverfahrens und der Möglichkeit, ohne besondere Begründung ein Verhandlungsverfahren zu wählen. In diesem Zusammenhang stellt der Autor klar, dass die Ausführungsplanung bei einer Umsetzung der Genehmigungsplanung ohne kreatives Moment, die reine Objektüberwachung und Gutachterleistungen wie Vermessung, Schallschutz, Wärmebedarfsberechnung beschreibbar sind und dementsprechend nicht dem Privileg des § 74 VgV unterfallen. Der Autor geht des Weiteren auf den Sonderfall einer Direktvergabe bei urheberrechtlich geschützten Bauwerken ein. Er hält eine solche Direktvergabe grundsätzlich für möglich, verweist allerdings in diesem Zusammenhang auf die von der Rechtsprechung erarbeiteten Grenzen des Urheberrechts bei nachträglichen Änderungen am Bauwerk. Gegen Ende seines Beitrags wendet sich der Autor der Unterschwellenvergabeverordnung zu und der erstmals in § 50 UVgO geregelten Vergabe freiberuflicher Leistungen. In diesem Zusammenhang verweist er auch auf länderspezifische Besonderheiten und geht auf die Sonderregelungen in Bayern ein. Er schließt seinen Beitrag mit einem Hinweis auf eine Vergabepflicht wegen Binnenmarktrelevanz.
Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf