Beschaffung von Schutzkleidung

Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca
  • VergabeFokus
  • Heft 1/2019
    S.2-10
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Aufsatz

Abstract
Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit den vergaberechtlichen Regelungen, die es bei der Beschaffung von Schutzkleidung im Sinne der PSA-Verordnung (2016/425/EU) zu beachten gilt. Insbesondere wird auf den engen Zusammenhang zwischen den technischen Anforderungen an die Ausrüstung und der Auftragsausschreibung eingegangen. Zunächst wird anhand der Person des Beschaffenden und der Höhe des Auftragswertes bestimmt, ob und welche vergaberechtlichen Regelungen grundsätzlich Anwendung finden. Besonderheiten könnten sich vor allem bei der Berechnung des Auftragswertes ergeben, so muss beispielsweise bei einer losweisen Beschaffung „gleichartiger Lieferungen“ der Wert aller Lose zusammengerechnet werden. Im Folgenden wird ausführlich auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung bei der Beschaffung von Schutzkleidung eingegangen. Besonderheiten könnten sich hier insbesondere bezüglich der Festlegung und Beschreibung sicherheitsrelevanter Material- und Produkteigenschaften ergeben. Anforderungen an die Beschaffenheit von Sicherheitskleidung enthalte insbesondere die PSA-Verordnung, aber auch nationale Vorschriften wie etwa die „Regel 112-189 – Benutzung von Schutzkleidung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung könnten maßgebend sein. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass bei der Beschaffung von Schutzkleidung von der Pflicht zur Einreichung elektronischer Angebote abgesehen werden könne, wenn mit dem Angebot physische oder maßstabsgetreue Modelle (etwa Muster der angebotenen Produkte) eingereicht werden müssen.
Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)