Can Intermediary Central Purchasing Bodies be Subjekts to Competition Law

Titeldaten
  • Balshoj, Kristensen
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 2/2019
    S.59-69
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Aufsatz

Abstract
Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit der Frage, ob die Aktivitäten einer zwischengeschalteten Beschaffungsstelle (CBPs) nicht nur dem Vergaberecht und den Regeln des freien Verkehrs im AEUV, sondern auch dem Wettbewerbsrecht unterfallen können. Hierfür müssten die Aktivitäten laut Verfasserin wirtschaftlicher Natur sein, was sie im weiteren Verlauf des Beitrages aufzeigt. Zunächst beschreibt die Autorin ausführlich die einflussreiche Rolle von CBPs als vermittelnde Stelle zwischen öffentlichem Auftraggeber und Anbieter bei der Beschaffung von Waren oder Leistungen. Anschließend widmet sie sich dem Begriff des Unternehmens auf europäischer Ebene, dessen Definition vor allem durch entsprechende Rechtsprechung erfolgte. Dabei stellt die Verfasserin den Aspekt der wirtschaftlichen Betätigung besonders heraus und beleuchtet im Weiteren, welche Formen staatlichen Handelns als wirtschaftlich betrachtet werden könnten. Als stärkstes Indiz für Wirtschaftlichkeit benennt die Autorin hier die Entgeltlichkeit erbrachter Leistungen. In Verbindung mit öffentlicher Beschaffung bespricht die Autorin u.a. die Entscheidungen des EuGH FENIN (T-319/99 und C-205/03) und den darin enthaltenen Ansatz zur Ermittlung von Wirtschaftlichkeit, der lediglich auf den Verwendungszweck des Beschafften abstellt. Schlussendlich kommt sie jedoch zu dem Ergebnis, dass durch die organisatorische und finanzielle Unabhängigkeit der CBPs ein eigener Markt eröffnet wird und so doch auf das Kriterium der Entgeltlichkeit der von CPBs erbrachten Leistungen bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit und somit der Anwendbarkeit von Wettbewerbsrecht zurückgegriffen werden muss.
Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin