Titeldaten
- Hänsel, Tobias
- NJW Spezial - Neue Juristische Wochenschrift
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Heft 4/2019
S.108-109
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 3a EU VOB/A; § 3b EU VOB/A; § 7b EU VOB/A; § 7c EU VOB/A; § 78 VgV; § 97 GWB
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juni 2013 – VII-Verg 7/13 , Vergabekammer des Landes Brandenburg, Beschluss vom 08. April 2009 – VK 17/09
Abstract
Der Autor schildert die Anforderungen an eine Generalunternehmervergabe. Entgegen weit verbreiteter Auffassung sei eine Beschaffung von Planungs- und Bauleistungen „aus einer Hand“ nicht in jedem Fall unzulässig. Die Generalunternehmervergabe stehe im Ermessen des Auftraggebers und könne von diesem gewählt werden, wenn sie „nach Abwägen aller Umstände zweckmäßig“ ist. Dies soll vor allem bei komplexen Bauvorhaben, die funktional ausgeschrieben werden, der Fall sein. Als Verfahrensarten bieten sich das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und der Wettbewerbliche Dialog an, da diese den Flexibilitäts-Anforderungen von komplexen Bauvorhaben gerecht werden. Ob dem Vergabeverfahren ein Planungswettbewerb vorgeschaltet werden soll, steht nach Ansicht des Autors im Ermessen des Auftraggebers. Eine losweise Vergabe sei nicht erforderlich, wenn mittelständische Interessen dadurch gewahrt würden, dass der erfolgreiche Generalunternehmer Subunternehmer in mittelstandsfreundlicher Art und Weise einbindet. Der Autor schließt mit dem Fazit, dass Generalunternehmervergaben keine Regelverfahren nach der VOB/A seien, die Hürden für eine solche Ausschreibung jedoch nicht unüberwindbar sind.
Eric Schneider, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin