Anforderungen an die Selbstreinigung nach der Rechtsprechung des EuGH

Titeldaten
  • Pfannkuch, Benjamin
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2019
    S.139-145
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Aufsatz

Abstract
In dem Beitrag wird das Urteil des EuGH in der Sache Vossloh Laeis (EuGH, Urteil vom 24.10.2018 – C-124/17) besprochen. Zugleich wird die vergaberechtliche Selbstreinigung eingehend dargestellt. Der Autor ordnet zunächst die Selbstreinigung in den bundes- sowie unionsrechtlichen Rechtsrahmen ein und stellt die einschlägigen Regelungen im Überblick vor. Sodann wird das Verfahren vor der Vergabekammer Südbayern, das Anlass für das Urteil des EuGH war, dargestellt. Anschließend wird das EuGH-Urteil wiedergegeben und durch den Autor gewürdigt. Insgesamt stellt das Urteil nach Auffassung des Autors eine willkommene Klarstellung für die Praxis dar, da nunmehr die Anforderungen bezüglich der Kooperation mit dem öffentlichen Auftraggeber im Selbstreinigungsverfahren deutlicher seien. Die Pflicht zur Kooperation mit dem öffentlichen Auftraggeber werde zwar grundsätzlich bestätigt, gleichzeitig aber durch den Gerichtshof insoweit eingeschränkt, als dass die betreffende Maßnahme der Kooperation unbedingt erforderlich sein muss. Kritik übt der Autor hingegen daran, dass der Gerichtshof sich nicht zu der spezifischen Problematik der Übermittlung von kartellrechtlichen Bußgeldentscheidungen an öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Kooperationspflicht geäußert habe und auch der am Rande relevante nemo tenetur Grundsatz nicht erwähnt worden sei.
Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin