Vergabe von Leistungen im Rahmen eines bergrechtlichen Abschlussbetriebsplans

Titeldaten
  • Terwiesche, Michael
  • 2019
    S.168-170
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§§ 99, 100, 102, 143 GWB; § 53 BBergG

EuGH, Urt. v. 10.04.2008 - C-363/08, Fernwärme Wien

Abstract
Der Autor bespricht, ob die Leistungen zur Durchführung eines bergrechtlichen Abschlussbetriebsplans dem Vergaberecht unterliegen und ausgeschrieben werden müssen. Es wird festgestellt, dass Bergbauunternehmer diese Maßnahmen alleine oder zusammen mit der Bergbehörde vor Beendigung des (Kohle-)Abbaus beschaffen müssen, um den Anforderungen an einen Abschlussbetriebsplan gerecht zu werden. Der Artikel arbeitet heraus, dass obwohl Bergbauunternehmen außerhalb ihrer Sektorentätigkeit eigentlich nicht dem Vergaberecht unterliegen, sie bei der Beauftragung von Leistungen nach dem Abschlussbetriebsplan mit Auftragswerten oberhalb der Schwellenwerte die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und wettbewerbsorientierten Auftragsvergabe beachten müssen. Abschließend nennt der Artikel einige für die Vergabe der Leistungen nach dem Abschlussbetriebsplan relevante Bestimmungen sowie die Rechtschutzmöglichkeiten für unterlegene Bieter.
Eric Schneider, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin