Angabe der Höchstmengen bei Abschluss von Rahmenvereinbarungen zwingend!

Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca; Tarampouskas, Demis
  • VergabeFokus
  • Heft 2/2019
    S.7-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

21 VgV, 103 Abs. 5 GWB, 132 GWB, 47 UVgO

EuGH, Urt. v. 19.12.2018, Rs C- 216/17

Abstract
Die Autoren besprechen eine Entscheidung des EuGH im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Angabe von Höchstmengen beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen (Urteil v. 19.12.2018, Rs C-216/17). Hierzu stellen sie in einem ersten Schritt den Sachverhalt der zugrunde liegenden Entscheidung kompakt wie nachvollziehbar dar, um in einem zweiten Schritt die wesentlichen Entscheidungsgründe des EuGH zu erläutern. In einem dritten Schritt setzen sie die vom EuGH ausgesprochene Verpflichtung zur Angabe von Höchstmengen beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen in den praktischen Kontext der Beschaffung von Büromaterialien und geben konkrete und wertvolle Tipps für die Praxis.
Martina Hadasch, avocado rechtsanwälte, München