Nebenangebote bei Bauaufträgen

Titeldaten
  • Schalk, Günther
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2019
    S.313.318
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Aufsatz

Abstract
Der Artikel beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Frage der Risikoverteilung bei Nebenangeboten.
Nebenangebote seien besonders für kleinere und mittelständische Unternehmen wesentlich, um sich von
Mitbewerbern abzuheben und praktisch die einzige Möglichkeit, Spezialwissen und Ideenreichtum zu
platzieren. Dadurch werde zusätzliche Flexibilität erlangt, da neben dem Preis auch weitere Kriterien eine
Rolle spielten. Der Auftraggeber könne damit das Know-How des Bieters nutzen und somit wirtschaftliche
Vorteile generieren. Zudem gehe ein Großteil der Planungsverantwortung auf den Auftragnehmer über.
Auf der anderen Seite entstünden ein höherer Aufwand bei der Angebotsprüfung sowie höhere finanzielle
Folgerisiken für den Auftraggeber. Es falle dabei in die Risikosphäre des Bieters, ein Nebenangebot so zu
beschreiben, dass der Auftraggeber ohne Umschweife davon überzeugt sei, dass das Nebenangebot für
ihn Vorteile gegenüber dem Amtsentwurf habe. Dazu sei grundsätzlich eine klare, in sich geschlossene,
übersichtliche Beschreibung des Leistungsinhalts durch den Bieter erforderlich. Weise ein Bieter in seinem
Nebenangebot nicht die Gleichwertigkeit zu den Forderungen in der Leistungsbeschreibung nach, sei es
als nicht zuschlagsfähig einzuordnen. Mit der Beauftragung des Nebenangebots werde dessen Inhalt
vertraglicher Leistungsumfang. Miteinher gehe zumeist auch eine vertragliche Regelung, die die
Risikoverteilung aus §§ 631, 644, 645 BGB zu Lasten des Bieters umkehre. Die Risikoverteilung müsse
allerdings differenziert betrachtet werden. Denn der Auftragnehmer übernehme mit der Beauftragung des
Nebenangebots grundsätzlich nur das Risiko, dass auch auf aus seiner Sphäre stammenden Abweichungen
zurückzuführen sei.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin