Titeldaten
- Antweiler, Clemens
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 5/2019
S.289.292
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Art. 7 II VO sowie Art. 4 VII (EG) Nr. 1370/2007, Art. 12 RL 2014/24/EU, Art. 107 AEUV, Art. 108 III AEUV, Art. 109 AEUV
EuGH, Urt. v. 20.9.2018 – C-518/17, , EuGH, ECLI:EU:C:2016:817 , EuGH, ECLI:EU:C:2019:241 , OLG Frankfurt a. M., NZBau 2015, 793, OLG Düsseldorf, NZBau 2018, 168, OLG München, NZBau 2016, 583 = IR 2016, 115
Abstract
In seinem Beitrag beschäftigt sich der Autor mit dem Urteil des EuGH vom 20.09.2018 (C-518/17) und den
darin enthaltenen zentralen Aussagen zum Verhältnis zwischen der VO (EG) Nr. 1370/2007 und der RL
2014/24/EU. Zunächst führt der Autor kurz in den Sachverhalt ein und kommt dann auf die abstrakten
Rechtsfragen zu sprechen: 1. die Anwendbarkeit von VO (EG) Nr. 1370/2007 neben der RL 2014/24/EU und
2. die Rechtsfolgen eines Verstoßes hiergegen. Anschließend erklärt der Autor die wesentlichen Argumente
aus dem Urteil des EuGH vom 27.10.2016, an das die vorliegende Entscheidung inhaltlich anknüpft und
fasst die Antwort des EuGH auf die Vorlagefragen zusammen. Darüber hinaus zieht der Autor Schlüsse aus
dem besprochenen Urteil für die Problematik der Inhouse-Geschäfte im Bereich der öffentlichen
Personenverkehrsdienste. Der Autor konstatiert, dass öffentliche Auftraggeber nicht (nach Art. 12 RL
2014/24/EU bzw. nach § 108 GWB) öffentliche Dienstleistungsaufträge über Personenverkehrsdienste ohne
vorherige Durchführung eines Vergabeverfahrens an ihre Tochtergesellschaften vergeben dürften. Dies
wird anhand der Auslegung der jeweiligen Normen dargelegt. Zudem werden beihilferechtliche Aspekte
beleuchtet. Schließlich ordnet der Autor das Urteil des EuGH in die bisherige deutsche Rechtsprechung
ein.
darin enthaltenen zentralen Aussagen zum Verhältnis zwischen der VO (EG) Nr. 1370/2007 und der RL
2014/24/EU. Zunächst führt der Autor kurz in den Sachverhalt ein und kommt dann auf die abstrakten
Rechtsfragen zu sprechen: 1. die Anwendbarkeit von VO (EG) Nr. 1370/2007 neben der RL 2014/24/EU und
2. die Rechtsfolgen eines Verstoßes hiergegen. Anschließend erklärt der Autor die wesentlichen Argumente
aus dem Urteil des EuGH vom 27.10.2016, an das die vorliegende Entscheidung inhaltlich anknüpft und
fasst die Antwort des EuGH auf die Vorlagefragen zusammen. Darüber hinaus zieht der Autor Schlüsse aus
dem besprochenen Urteil für die Problematik der Inhouse-Geschäfte im Bereich der öffentlichen
Personenverkehrsdienste. Der Autor konstatiert, dass öffentliche Auftraggeber nicht (nach Art. 12 RL
2014/24/EU bzw. nach § 108 GWB) öffentliche Dienstleistungsaufträge über Personenverkehrsdienste ohne
vorherige Durchführung eines Vergabeverfahrens an ihre Tochtergesellschaften vergeben dürften. Dies
wird anhand der Auslegung der jeweiligen Normen dargelegt. Zudem werden beihilferechtliche Aspekte
beleuchtet. Schließlich ordnet der Autor das Urteil des EuGH in die bisherige deutsche Rechtsprechung
ein.
Elias Könsgen, kbk Rechtsanwälte, Hannover