Zur Falck-Entscheidung des EuGH v. 21.3.2019 zur sog. Bereichsausnahme Rettungsdienst?
Titeldaten
- Bühs, Jacob
- EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
-
Heft 10/2019
S.415-418
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, Art. 10 Lit. h RL 2014/24/EU, § 26 Abs. 1 S. 2 ZSKG
EuGH Urteil vom 21.03.2019 - C-465/17
Abstract
Der Autor setzt sich mit dem Urteil des EuGH zur Bereichsausnahme Rettungsdienst und der damit
einhergehenden These auseinander, dass nun ein Ende des „Bürokratie- und Ausschreibungswahnsinns“
bei Rettungsdienstvergaben zu erwarten sei. Zunächst bespricht der Autor das Urteil des EuGH vom
21.03.2019. Hierbei trennt er die Anforderungen des EuGH an das Vorliegen der Bereichsausnahme in
einen sachlichen und einen persönlichen Anwendungsbereich und setzt sich zudem mit der deutschen
Ergänzung der europäischen Vorgaben auseinander. Im Anschluss beschreibt er die weitere Entwicklung
und zeigt auf, dass sich die Erwartungen von Kommunen und Hilfsorganisationen auf ein Ende des
„Bürokratie- und Ausschreibungswahnsinns“ wohl nur zum Teil erfüllen werden. In diesem Zusammenhang
schildert er insbesondere bislang noch nicht geklärte verwaltungsprozessuale Probleme bei der Kontrolle
von Auswahlverfahren außerhalb des Vergaberechts und weist darauf hin, dass auch eine weitere Klärung
europarechtlicher Fragestellungen durch den EuGH nicht unwahrscheinlich ist.
einhergehenden These auseinander, dass nun ein Ende des „Bürokratie- und Ausschreibungswahnsinns“
bei Rettungsdienstvergaben zu erwarten sei. Zunächst bespricht der Autor das Urteil des EuGH vom
21.03.2019. Hierbei trennt er die Anforderungen des EuGH an das Vorliegen der Bereichsausnahme in
einen sachlichen und einen persönlichen Anwendungsbereich und setzt sich zudem mit der deutschen
Ergänzung der europäischen Vorgaben auseinander. Im Anschluss beschreibt er die weitere Entwicklung
und zeigt auf, dass sich die Erwartungen von Kommunen und Hilfsorganisationen auf ein Ende des
„Bürokratie- und Ausschreibungswahnsinns“ wohl nur zum Teil erfüllen werden. In diesem Zusammenhang
schildert er insbesondere bislang noch nicht geklärte verwaltungsprozessuale Probleme bei der Kontrolle
von Auswahlverfahren außerhalb des Vergaberechts und weist darauf hin, dass auch eine weitere Klärung
europarechtlicher Fragestellungen durch den EuGH nicht unwahrscheinlich ist.
Daniel Bens, avocado rechtsanwälte, München