Das neue Vergaberecht: Die Regelung zum Selbstausführungsgebot in § 47 Abs. 5 VgV

Titeldaten
  • Clodius, Carl-Henning
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2019
    S.348-352
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 47 Abs. 5 VgV, § 36 VgV

Abstract
Der Beitrag zeigt die aus §§ 47 Abs. 5 VgV, 6d EU Abs. 4 VOB/A folgenden Anforderungen an die Begründung eines Selbstausführungsverlangens für bestimmte kritische Leistungen auf. Als „kritisch" seien nur solche Aufgaben anzusehen, bei denen es gerade auf die Eignung des Auftragnehmers ankomme und die maßgeblichen Einfluss darauf haben, ob der Vertragszweck erreicht wird oder nicht. Diese Aufgaben seien in den Vergabeunterlagen konkret zu benennen. Um welche Aufgaben es sich handelt müsse der Auftraggeber bereits vor Beginn des Vergabeverfahrens ermitteln und festlegen.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München