Aktuelle Entscheidungen zur eVergabe

Titeldaten
  • Wagner, Christian-David
  • VergabeFokus
  • Heft 4/2019
    S.15-17
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser stellt zunächst eine Entscheidung der VK Südbayern zu den Anforderungen an die Textform und an die Absendung der Informationsschreiben bei Nutzung einer Vergabeplattform dar (Beschluss vom 29.03.2019 - Z3-3-3194-1-07-03/19). Danach setzte das „Absenden“ der Informationsschreiben im Sinne des § 134 Abs. 2 Satz 1 GWB voraus, dass den Bietern das Informationsschreiben aktiv übermittelt werden muss. Eine bloße Bereitstellung genüge dieser Anforderung nicht. Zudem erfülle das Einstellen der Informationsschreiben auf einer Internetseite nicht das Textformerfordernis nach § 126b BGB. Der Verfasser setzt sich kritisch mit der Begründung hierzu auseinander. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der tatsächliche Download der Information nicht Voraussetzung für das Einhalten des Textformerfordernisses nach § 126b BGB sei. Hinsichtlich der Anforderung an das Absenden der Informationsschreiben spreche jedoch einiges dafür den Übergabepunkt erst „hinter“ dem Server, auf dem die eVergabeanwendung läuft zu sehen. Öffentliche Auftraggeber seien daher gut beraten, ihrer Informationspflicht nach § 134 Abs. 1 GWB nunmehr auf „herkömmlicheren (elektronischen) Wegen“ nachzukommen. In zweiten Teil der Abhandlung setzt sich der Verfasser ausgehend von der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 05.09.2018 - Verg 32/18 mit der Frage auseinander unter welchen Voraussetzungen eine fortgeschrittene, oder qualifizierte Signatur bei der Angebotsabgabe gefordert werden kann.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin