EuGH: Mindest- und Höchstsätze der HOAI verletzen Europarecht – was folgt daraus für die vergaberechtliche Praxis?

Titeldaten
  • Averhaus, Ralf ; Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 9/2019
    S.142-146
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

HOAI in der Fassung vom 10.7.2013; Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. g und Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG

EuGH Urt. v. 4.7.2019 - Rs. C-377/17

Abstract
Die Autoren fassen das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (Rs. C-377/17) zusammen und ordnen dieses rechtlich ein. Der EuGH hat die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI als europarechtswidrig eingestuft. Die Mindestsätze sind nicht geeignet, die Qualität von Planungsleistungen zu sichern, solange diese nicht nur von nachweislich fachlich Qualifizierten und Kontrollierten erbracht werden dürfen. Den Höchstsätzen steht entgegen, dass Verbraucher durch Preisempfehlungen hinreichend vor zu hohen Honoraren geschützt werden können. Die Autoren stellen die Folgen des Urteils für laufende und künftige Vergabeverfahren dar. Der Beitrag geht auch kurz auf die Wirkung von EU-Richtlinien sowie die unterschiedlichen Ansichten zur Auswirkung des Urteils auf laufende und künftige Honorarklagen ein. Empfehlungen für Auftraggeber und Bieter, wie sie sich in der Übergangszeit vor einer Novelle der HOAI verhalten sollen, runden den Artikel ab.
Eric Schneider, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin