Neuer Ausschlusstatbestand vom Vergabeverfahren für sog. Spekulationsangebote

Besprechung der Entscheidung des BGH vom 19. 06.
Titeldaten
  • Ganske, Matthias; Rafii, Michael
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2019
    S.651-658
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 241 Abs. 2 BGB

BGH 19.6.2018 - X ZR 100

Abstract
Die Verfasser begrüßen die Entscheidung des BGH vom 19.06.2018, X 100/16, zu Spekulationsangeboten, die die Möglichkeit eines auf § 241 Abs. 2 BGB gestützten Angebotsausschlusses bei „drastischen" spekulativen Erhöhungen von Einzelpreisen bejaht hat. Wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten und fehlenden klaren Konturen seien Auftraggeber gut beraten, den Ausschlussgrund nur zurückhaltend geltend zu machen. Die Verfasser kritisieren zudem die Verankerung in § 241 Abs. 2 BGB, da sie sich von den Ausschlussgründen in §§ 123, 124 GWB löse. In jedem Fall sollte der Auftraggeber den Bieter vor Ausschluss zur Erläuterung seiner Kalkulation auffordern und Gründe für die Annahme einer unzulässigen Preisgestaltung im Angebot dokumentieren.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München