Anforderungen an die Bekanntmachung von Eignungskriterien und Divergenzvorlagen

Titeldaten
  • Ziegler, Andreas
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2019
    S.702-706
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Aufsatz

Abstract
Anhand des Beschlusses des OLG Dresden vom 15.02.2019 (Aktenzeichen Verg 5/18) wird eine Rechtsschutzlücke hinsichtlich Regelungen zur Divergenzvorlage aufgezeigt. Indem das OLG Dresden die Anforderungen an die Bekanntgabe von Eignungskriterien sehr großzügig auslegte, sei es von Entscheidungen des OLG Düsseldorf und des OLG München abgewichen und daher verpflichtet gewesen, die Sache nach § 179 Abs. 2 GWB dem BGH vorzulegen, wovon es abgesehen habe. Rechtschutzmöglichkeiten gegen die Nichtvorlage gebe es faktisch nicht. Autor Dr. Andreas Ziegler zeigt auf, weshalb weder eine Anhörungsrüge nach §§ 175, 71a GWB noch eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht kommen und plädiert für die Einführung eines zusätzlichen Rechtsbehelfs, etwa in Form der Rechtsbeschwerde.
Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin