Der öffentliche Dienstleistungsauftrag nach der VO (EG) 1370/2007

Titeldaten
  • Oebbecke,Janbernd
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 23/2019
    S.1724-1728
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007

EuGH NZBau 2019, 319, OLG Düsseldorf BeckRS 2019, 17034

Abstract
Der Beitrag beleuchtet das Verhältnis des Sondervergaberechts in der ÖPNV-VO zum allgemeinen GWBVergaberecht.
Letzteres ist nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar, wenn ein
öffentlicher Dienstleistungsauftrag i.S.d. Vergaberichtlinien vorliegt. Das ist für den EuGH auch dann nicht
anders, wenn eine „Direktvergabe" in Rede steht. Vor diesem Hintergrund kritisiert der Verfasser den
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 03.07.2019, bei dem ein Vertrag durch eine Gesellschafterweisung für
verbindlich erklärt wurde. In dem Fall habe es an einer „Übereinkunft" als notwendiger Voraussetzung
gefehlt. Richterweise hätte daher nicht das GWB-Vergaberecht zur Anwendung gebracht werden dürfen.
Gleiches gelte bei Zuwendungsbescheiden, Verwaltungsakten oder anderen einseitigen Regelungen.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München