Titeldaten
- Feldmann, Henning
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 6/2019
S.730-738
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Autor befasst sich mit praktischen Fragen bei der Durchführung von Preisangemessenheitsprüfungen.
Dabei beleuchtet er die Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln und nimmt eine kritische Würdigung der
Art und Weise vor, wie öffentliche Auftraggeber und Vergabenachprüfungsinstanzen mit
Preisangemessenheitsprüfungen umgehen. Darüber hinaus weist der Autor auf die verschiedenen
Möglichkeiten der Informationserlangung eines Unterkostenangebotes durch den rügenden Bieter und
der damit verbundenen Herausforderungen hin. Er resümiert, dass der Nachweis der Unauskömmlichkeit
in der Praxis durch den rügenden Bieter schwierig zu erbringen sei. De facto habe er kaum eine realistische
Chance, dies in einem Nachprüfungsverfahren durchzusetzen. Dies gelte bereits dann, wenn der
erstplatzierte Bieter einigermaßen substantiiert vorgetragen und ein Wirtschaftsprüfertestat die
Auskömmlichkeit bestätigt habe. Um das informatorische Ungleichgewicht zu Lasten von Bietern
auszugleichen und den Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz gem. § 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB
zu wahren, spricht sich der Autor für einen strengen Prüfungsmaßstab an die
Preisangemessenheitsprüfung aus. Eine Entscheidung könne nur auf Basis einer gesicherten
Erkenntnisgrundlage ergehen. Dieser Aufsatz bietet einen gelungenen Einblick in die verschiedenen
Perspektiven im Rahmen von Preisangemessenheitsprüfungen.
Dabei beleuchtet er die Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln und nimmt eine kritische Würdigung der
Art und Weise vor, wie öffentliche Auftraggeber und Vergabenachprüfungsinstanzen mit
Preisangemessenheitsprüfungen umgehen. Darüber hinaus weist der Autor auf die verschiedenen
Möglichkeiten der Informationserlangung eines Unterkostenangebotes durch den rügenden Bieter und
der damit verbundenen Herausforderungen hin. Er resümiert, dass der Nachweis der Unauskömmlichkeit
in der Praxis durch den rügenden Bieter schwierig zu erbringen sei. De facto habe er kaum eine realistische
Chance, dies in einem Nachprüfungsverfahren durchzusetzen. Dies gelte bereits dann, wenn der
erstplatzierte Bieter einigermaßen substantiiert vorgetragen und ein Wirtschaftsprüfertestat die
Auskömmlichkeit bestätigt habe. Um das informatorische Ungleichgewicht zu Lasten von Bietern
auszugleichen und den Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz gem. § 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB
zu wahren, spricht sich der Autor für einen strengen Prüfungsmaßstab an die
Preisangemessenheitsprüfung aus. Eine Entscheidung könne nur auf Basis einer gesicherten
Erkenntnisgrundlage ergehen. Dieser Aufsatz bietet einen gelungenen Einblick in die verschiedenen
Perspektiven im Rahmen von Preisangemessenheitsprüfungen.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin