Umgang mit Dumping-Angeboten bei Architekten und Ingenieuren
Titeldaten
- Dabringhausen, Gerhard
- Vergabe Navigator
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Heft 5/2019
S.11-13
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Bisher verhinderte das Mindestsatzgebot in § 7 Abs. 1, 3 und 5 der HOAI bei Architekten- und Ingenieurverträgen Dumpingangebote. Nach dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019 – C-377/17, in dem der EuGH das Gebot der Mindest- und Höchstsätze für europarechtswidrig erklärt hat, dürfen aber die Angebote die Mindestsätze der HOAI auch unterschreiten. Damit entfalle das blinde Vertrauen in die Angemessenheit der Preise und es stellt sich die Frage, ob ein Angebot auf einen ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis hin geprüft und evtl. ausgeschlossen werden müsse. Für Oberschwellenaufträge halte § 60 VgV eine Regelung bereit. Bei Unterschwellenvergaben hingegen mangele es an einer entsprechenden Regelung, da § 44 UVgO für Vergaben von freiberuflichen Leistungen nach § 50 UVgO nicht anwendbar sei. Daher komme nur eine analoge Anwendung in Betracht. Zudem könne eine Angemessenheitsprüfung aus den allgemeinen Prinzipen ggf. sogar aus dem Primärrecht abgeleitet werden. Bei diesen Lösungsansätzen seien aber viele Fragen wie die Rechtsgrundlage für eine Ausschlussentscheidung bei fehlender Mitwirkung des Bieters etc. ungeklärt und würden zu Unsicherheiten führen. Daher sei eine Klarstellung in der UVgO, dass § 44 UVgO auch bei freiberuflichen Leistungen anwendbar ist, wünschenswert.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin