HOAI-Mindestsätze sind EU-rechtswidrig

Der EuGH, ein Aus mit Ansage und die vergaberechtlichen Folgen
Titeldaten
  • Portz, Norbert
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2019
    S.5-11
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Folgen des EuGH-Urteils vom 04.07.2019 – C-377/17 für die Praxis. Zunächst stellt der Verfasser die wesentlichen Kernaussagen des Urteils dar. Dabei arbeitet er heraus, dass die in der HOAI geregelten Inhalte zu den Leistungen, Leistungsbildern oder Leistungsphasen etc., nicht Gegenstand der EuGH-Entscheidung waren und daher weiterhin Bestand haben. Diese Inhaltsregelungen sollten daher auch in künftigen Verträgen vereinbart werden. Anschließend befasst er sich mit den zivilrechtlichen Folgen des Urteils und gibt Handlungsempfehlungen für noch laufende Ausschreibungsverfahren auf Basis der HOAI. Abschließend gibt er Anregungen für die Gestaltung der Neuregelung. Diese müsse zügig kommen, bis dahin seien die neuen Spielräume von den öffentlichen Auftraggebern verantwortungsvoll zu nutzen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin