Das Urteil des EuGH macht alles anders. Die Planer müssen reagieren
Titeldaten
- Welter, Ulrich
- Vergabe Navigator
-
Heft 5/2019
S.14-16
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Folgen des EuGH-Urteils vom 04.07.2019 – C-377/17. Der Verfasser zeigt auf, dass, da nunmehr kein Planer mehr im Nachhinein nach den Mindestsätzen abrechnen kann, auf dem Markt mit einer Dumpingphase zu rechnen sei. Da Planungsleistungen weiterhin weder eindeutig noch erschöpfend beschreibbar seien, müssten die Auftraggeber nun eine aussagekräftige Bedarfsplanung (z.B. nach DIN 18205) für eine tragfähige Angebotskalkulation erstellen. Die Planungsbüros hingegen müssten nun alle denkbaren Risiken zuvor identifizieren und bewerten. Abschließend skizziert er eine mögliche Ausgestaltung von Honorarvereinbarungen auf Basis der HOAI-Mindestsätze.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin