Bestätigung der Bereichsausnahme für Vergaben von Rettungsdienstleistungen

Titeldaten
  • Jaeger, Wolfgang
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2020
    S.7-13
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB

EuGH, Urt. v. 21.03.2019, Rs. C-465/17

Abstract
Der Beitrag stellt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 21.03.2019 in der Rechtssache C-
465/17 dar, mit dem dieser auf Vorlage des OLG Düsseldorf zur Geltung der Bereichsausnahme des § 107
Abs. 1 Nr. 4 GWB für Rettungsdienstleistungen entschieden hat. Das Urteil beantwortet auf Grundlage der
Richtlinienvorgabe des Art. 10 h) Richtlinie 2014/24/EU die in Deutschland bislang umstrittene Frage dahin,
dass sowohl die Notfallrettung als auch sog. qualifizierte Krankentransporte (mit Rettungssanitätern) als
Maßnahmen der Gefahrenabwehr unter die Ausnahme fallen, sofern die Leistungen durch gemeinnützige
Träger erbracht werden. In diesem Zusammenhang befasst sich der Gerichtshof auch mit dem
Gemeinnützigkeitsbegriff, insbesondere unter Berücksichtigung des Aspektes der (mangelnden)
Gewinnerzielungsabsicht. Der Autor analysiert und bewertet die Entscheidung, geht aber darüber hinaus
auf die Frage ein, ob angesichts der Befreiung der Vergabe der betroffenen Leistungen vom
positivgesetzlich geregelten Vergaberecht (in Gestalt der Vorschriften des GWB und der VgV sowie des
übergeordneten EU-Richtlinienrechts) der Auswahlvorgang den allgemeinen Grundsätzen des EUPrimärrechts
unterliegt und es deshalb eines vergaberechtsähnlichen Bieterwettbewerbs bedarf. Dies wird
mit der Begründung verneint, dass hier angesichts der ausdrücklichen Ausnahmebestimmung keine
Regelungslücke vorliege, die die Anwendung der primärrechtlichen Grundsätze rechtfertigen könnte.
Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg