Titeldaten
- Leinemann, Ralf; Buslowicz, Philipp
- Vergabe News
-
Heft 1/2020
S.2-5
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 23 VerpackG, §§ 1025 bis 1066 ZPO, § 168 GWB, § 169 GWB, §§ 181 ff. GWB, Schiedsgerichtsordnung
Abstract
In ihrem Beitrag beschäftigen sich die Autoren mit der Systematik und den vergaberechtlichen
Besonderheiten bei der Vergabe von Sammelleistungen nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG), das am
01.01.2019 in seiner aktuellen Form in Kraft getreten ist. Zunächst geben die Autoren einen Überblick über
die rechtlichen Grundsätze des VerpackG und stellen die Besonderheiten, wie etwa die Anwendbarkeit auf
private Produzenten und die Systembeteiligungspflicht, vor. Der Fokus wird im Folgenden auf die zentrale
Norm (§ 23 VerpackG) gerichtet, der ein elektronisches Ausschreibungsverfahren für die zu erbringenden
Sammelleistungen vorsieht. Sodann gehen die Autoren auf die Formerfordernisse und die Besonderheiten
beim Zuschlag ein. Es handelt sich um ein offenes Ausschreibungsverfahren. Die Rolle des Betreibers der
elektronischen Plattform (§23 Abs. 5 VerpackG) wird vorgestellt und erörtert. Dieser stellt nicht nur die
Vergabeplattform bereit, sondern führt auch die erste Auswertung der Angebote durch. Weitere formale
Vorgaben und Ausnahmeregelungen des VerpackG werden aufgezeigt. Dabei stellen die Autoren Bezüge
zum Kartellvergaberecht her. Schließlich wird der besondere Rechtsschutz nach dem VerpackG (§ 23
Abs. 8), der in Form eines privaten Schiedsgerichts organisiert ist, ausführlich dargestellt.
Besonderheiten bei der Vergabe von Sammelleistungen nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG), das am
01.01.2019 in seiner aktuellen Form in Kraft getreten ist. Zunächst geben die Autoren einen Überblick über
die rechtlichen Grundsätze des VerpackG und stellen die Besonderheiten, wie etwa die Anwendbarkeit auf
private Produzenten und die Systembeteiligungspflicht, vor. Der Fokus wird im Folgenden auf die zentrale
Norm (§ 23 VerpackG) gerichtet, der ein elektronisches Ausschreibungsverfahren für die zu erbringenden
Sammelleistungen vorsieht. Sodann gehen die Autoren auf die Formerfordernisse und die Besonderheiten
beim Zuschlag ein. Es handelt sich um ein offenes Ausschreibungsverfahren. Die Rolle des Betreibers der
elektronischen Plattform (§23 Abs. 5 VerpackG) wird vorgestellt und erörtert. Dieser stellt nicht nur die
Vergabeplattform bereit, sondern führt auch die erste Auswertung der Angebote durch. Weitere formale
Vorgaben und Ausnahmeregelungen des VerpackG werden aufgezeigt. Dabei stellen die Autoren Bezüge
zum Kartellvergaberecht her. Schließlich wird der besondere Rechtsschutz nach dem VerpackG (§ 23
Abs. 8), der in Form eines privaten Schiedsgerichts organisiert ist, ausführlich dargestellt.
Elias Könsgen, kbk Rechtsanwälte, Hannover