Der Rechtsschutz nach § 47 EnWG im Konzessionsvergabeverfahren

Titeldaten
  • Dümke, Christian
  • ER-EnergieRecht
  • Heft 4/2019
    S.142-145
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Aufsatz

§ 47 EnWG

Abstract
Der Verfasser stellt das Rechtsschutzsystem für Konzessionsvergabeverfahren der Gemeinden nach § 46 Abs. 2 EnWG vor und geht den Rechtsfragen nach, die mit dem 2017 eingeführten Rügeregime des § 47 EnWG verbunden sind. Das Grundkonzept der Regelung sehe frühzeitige Rügen gegenüber der ausschreibenden Gemeinde und Präklusionsvorschriften vor, um die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen und die Überprüfung der Konzessionsvergabe nicht erst im Rahmen der Netzherausgabe von Alt- an Neukonzessionär streitig werden zu lassen. Der Aufsatz liefert sodann einen Überblick über das Rügeverfahren sowie den gerichtlichen Rechtsschutz, insbesondere hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast, dem Umfang der gerichtlichen Verfügung, der Präklusions- und Bindungswirkung sowie der Vollstreckung. Einen Schwerpunkt bilden die in der Literatur und der Rechtsprechung divergierenden Auffassungen zur Reichweite der zur Konzessionsvergabe ergangenen Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz für ein etwaiges Hauptsacheverfahren und eine spätere Netzherausgabeklage. Die zahlreichen Unklarheiten des neuen Rügeregimes könnten bei falscher Anwendung den gesetzgeberischen Zweck einer zeitnahen und rechtssicheren Beanstandung gefährden.
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln