Richterliche Preiskontrolle mit Hilfe von § 2 III Nr. 2 VOB/B?

Titeldaten
  • Markus, Jochen
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2020
    S.67-71
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B

BGH, NZBau 2019, 706

Abstract
Der Autor befasst sich kritisch mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 08.08.2019 (NZBau 2019, 706), mit dem dieser die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Preisanpassung nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B bei Überschreitung der Mengenansätze um mehr als 10 % fortentwickelt hat. Nach eingehender Darstellung des entschiedenen Sachverhalts und der seitens des Gerichts in den Urteilsgründen niedergelegten Erwägungen prüft und bewertet der Kommentator die Richtigkeit der gerichtlichen Befunde für den konkreten Fall und darüber hinaus. Die seitens des BGH bei Überschreitung des Mengenansatzes für richtig erachtete Rechtsfolge – Preisanpassung nach Maßgabe der „tatsächlich erforderlichen Kosten" – erachtet er als eine mangels Regelungslücke unzulässige Rechtsfortbildung und erinnert an die gesetzliche Wertung, dass die Anpassung mit Blick auf die Mehr- oder Minderkosten auf Grundlage der Angebotskalkulation zu erfolgen habe. Um die demgegenüber höchstrichterlich für zutreffend gehaltene Anpassung nach „erforderlichen" Kosten zu vermeiden, empfiehlt der Autor den Vertragsparteien, vorbeugend entsprechende vertragliche Regelungen zur Nachtragskalkulation zu treffen.
Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg