Neue Regeln werfen neue Fragen auf
Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
-
Heft 1/2020
S.24-25
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Beitrag untersucht die Zulässigkeit des Nachforderns von fehlenden Angaben und Erklärungen in verschiedenen Sachverhaltskonstellationen. Einleitend zeigt der Verfasser am Beispiel des EuGH-Urteils vom 02.05.2019, C-309/18 auf, dass bei Fehlern des Auftraggebers in den Ausschreibungsunterlagen ein von vornherein feststehender Nachforderungsverzicht sich im Rahmen der Fehlerbehebung in eine Nachforderungsverpflichtung wandeln könne. Anhand weiterer Beispiele aus der Rechtsprechung erläutert er, dass ein von vornherein erklärter Nachforderungsverzicht der Vergabestellte in einem kleinen Markt sich als zu einschränkend und daher im Ergebnis als ermessenfehlerhaft darstellen kann. Abschließend befasst er sich anhand eines Praxisfalls mit der Frage, welche Angaben nachforderungsfähig sind. Falsche Angaben z.B. unzutreffende Referenzangaben seien nicht nachforderungsfähig. In seinem Fazit stellt er fest, dass das Nachfordern von Unterlagen mit einer Reihe von Fallstricken versehen sei und der Verzicht von vornherein als eine einfache Lösung erscheine. Dies könne aber negative Auswirkungen auf den Wettbewerb und insbesondere kleinere Anbieter haben.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin