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Was gilt nach dem Urteil des BGH?
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2020
    S.26-28
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Aufsatz

BGH, Urteil vom 18.06.2019 – X ZR 86/17

Abstract
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag kritisch mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 18.06.2019 – X ZR 86/17 auseinander. Der BGH betont in seiner Entscheidung, dass das Beifügen bieterseitiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) nicht zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen muss. Dies begründet der BGH unter anderem mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der Freiheit des öffentlichen Auftraggebers, die bieterseitigen AGB ablehnen zu können. Das Urteil des BGH stellt der Autor in das Licht der bisherigen Rechtsprechung des BGH und der Nachprüfungsinstanzen, die das Beifügen von bieterseitigen AGB teils abweichend zu dieser neuen Entscheidung beurteilten. Abschließend zeigt der Autor die nach seiner Ansicht bestehenden Schwächen der Entscheidung auf. So habe sich der BGH nicht eingehend mit der Problematik auseinandergesetzt, dass bei abweichenden Bieter-AGB mangels übereinstimmender Willenserklärungen schon kein Vertragsschluss möglich ist. Zudem sei er nicht auf die Frage eingegangen, ob die Grenze zu einem unzulässigen Nachverhandeln auch in der vom BGH zu beurteilenden Konstellation bereits überschritten war.
Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin