Der Ermessens- und Beurteilungsspielraum öffentlicher Auftraggeber unter Druck

Titeldaten
  • Greb, Klaus
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2020
    S.147-151
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB, § 127 GWB, § 58 VgV

OLG Celle NZBau 2019, 462

Abstract
Der Beitrag behandelt die Entscheidung des OLG Celle vom 19.03.2019 (13 Verg 7/18) zu den Auftraggeberspielräumen bei der Festlegung und Anwendung von Wertungskriterien (hier u.a. „Einheitliches Codiersystem“, „Möglichkeit der E+1-Zustellung“) und deren Gewichtung bei der Vergabe von Postdienstleistungen. Für das OLG Celle führte das gewählte Bewertungssystem zu einer sach- und vergabewidrigen Begünstigung einzelner Marktteilnehmer, u.a. wegen einer relativ geringen Gewichtung des Preiskriteriums mit 30 %. Für den Verfasser trifft dieses Verdikt auf den konkreten Sachverhalt nicht zu. Die Abgrenzungskriterien für eine „sachwidrige Gewichtung" seien zudem nicht zweifelsfrei. Zu begrüßen sei dagegen die vom OLG Celle bejahte Möglichkeit der Heilung einer ausgebliebenen oder fehlerhaften Belehrung über die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB mittels des Rügeantwortschreibens.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München